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Leistungsschutzrecht für Presseverlage Mit Langfingern spricht man nicht

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Tags: BundestagBundesverband der ZeitungsverlegerGoogleLeistungsschutzrechtTwitterVerteidige Dein Netz

Das Leistungsschutzrecht wirft seine Schatten voraus: Diese Woche wird es in erster Lesung im Bundestag verhandelt. Glaubt man dem Bundesverband der Zeitungsverleger, hat das alles viel mit Ladendiebstahl zu tun. Warum das nicht stimmt, lest ihr hier.

Lesung unter (erhofftem) Ausschluss der Öffentlichkeit?

Am Freitag ist es so weit: Das Leistungsschutzrecht geht im Bundestag in die erste Lesung. Und zwar um 1:50 (Update: ein wenig nach vorne geschoben). Nachts.

Ein eindeutigeres Zeichen, wie egal das Internet der Bundesregierung auch Ende 2012 noch ist, ist kaum denkbar.
Marcel Weiss

In der digitalen Öffentlichkeit wird der Gesetzesentwurfs freilich wahrgenommen. Ordentlich Gegenwind gibt es in einer Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüterrecht. Google bläst zur großen Kampagne „Verteidige dein Netz“. Das Kampagnenvideo ist schon einmal ein guter Wachrüttler, die Hintergründe gibt es in guter Form bei IGEL – übrigens ein guter Anlaufpunkt auch für Befürworter und Unentschlossene.

Wenn Google „Verteidige dein Netz“ sagt, meint es damit natürlich auch irgendwie „Verteidige uns“. Das ist dann auch der hauptsächliche Kritikpunkt an der Kampagne. <a href="https://twitter.com/ChristophKeese" title="Twitter-Profil von Christoph Keese”>Christoph Keese versammelt auf Twitter zwei durchaus beachtenswerte Kommentare aus der SZ und der FAZ, die so gar nicht mit der Google-Kampagne konform gehen – ihn sollte man freilich in diesem Zusammenhang mit Vorsicht lesen, ist er doch direkter Lobbyist für das Vorhaben. Guter Startpunkt für eine neutrale Zusammenstellung des Themas: die <a href="http://www.tagesschau.de/inland/googlelsr100.html" title="Tagesschau über das LSR”>lesenswerte Zusammenfassung der Tagesschau.

Kleiner Disclaimer zwischendrin: Links auf die angesprochenen Artikel setze ich derzeit nicht, sofern sie aus Verlagen stammen. Ich habe noch keine Lizenz zum Linken und alle Beschwichtigungen, man sei ja als Blogger nicht betroffen, überzeugen mich ohne gerichtliche Bestätigung nicht – Rechtsunsicherheit lässt grüßen.

Alle wollen immer unser Bestes

Die eigenen Interessen als Gemeinwohl darzustellen, ist nun allerdings weder verwerflich noch ungewöhnlich – Christoph Keese selbst tut es in einem Tweet, als er Googles Kampagne in einem unheilvollen Licht erscheinen lässt und in Zusammenhang mit dem Zeitungssterben stellt. Zeitungen erscheinen hier als Bastion gegen die Meinungshoheit eines Unternehmens, obwohl sie doch genauso wirtschaftliche Unternehmen sind wie eben jenes; und von Tendenzen hin zur Monopolbildung bei den Medienhäusern zu sprechen ist, nun ja, nicht gerade abwegig. Stefan Niggemeier analysiert die Ungereimtheiten in der Diskussion weiter.

Sachlichkeit sollte also her, wie der Bundesverband der Deutscher Zeitungsverleger es per Tweet fordert. Schade nur, dass auf einen Tweet nicht selten ein anderer folgt.

Einer Metapher auf der Spur: Google als Ladendieb?

Der Bundesverband der Deutscher Zeitungsverleger äußert sich nämlich öffentlich mit der Unterstellung, wer gegen das Leistungsschutzrecht sei, würde Ladendiebstahl befürworten. Das ist nicht nur wenig förderlich für die Diskussionskultur, sondern widerspricht der eigenen Aussage noch einen Tweet vorher, bei den Fakten bleiben zu wollen. Ich möchte daher einmal kurz bei den Fakten bleiben und nichts weiter tun als diese kleine Ladendiebstahl-Metapher auf mögliche Interpretationen hin zu analysieren.

Nehmen wir die Analogie einmal an. Wer wäre Google in dieser Gleichung? Der Ladendieb? In diesem Fall müsste Google anderen Lesern die Inhalte wegnehmen – eine gestohlene Ausgabe ist eben eine Ausgabe weniger für zahlende Kunden. Okay, das geht im Netz nun einmal bekanntermaßen nicht. Aber zumindest müsste Google es den anderen Nutzern doch erschweren, an die Inhalte zu kommen. Das Gegenteil ist der Fall: Googles Geschäftsmodell und sein Stellenwert bei den Nutzern beruht ja eben genau darauf, Inhalte einfach verfügbar zu machen.

Okay, also anders herum: Google ist Ladendieb, weil das Unternehmen die Inhalte der Zeitungen nimmt, Snippets herausschneidet, seinen Kunden neu zusammensetzt und dieses Produkt dann vermarktet, ohne dass die Urheber oder Verleger etwas davon haben. Wenn das so wäre – Entschuldigung, aber dann ist „Ladendieb“ einfach der falsche Begriff. Industriespionage würde es schon eher treffen, oder Betrug, oder unmoralisches Handeln. Wieder geht die Ladendiebstahl-Analogie ins Leere. Wenn aber Google ein Schmarotzer wäre – warum dann nur ein halber Schmarotzer sein? Warum nicht gleich den Link zum Verlag weglassen und so tun, als ob alle Inhalte von eigenen Redakteuren erstellt worden wären?

Kommt Googles Rolle in diesem Fall also nicht doch eher der eines Kioskbesitzers gleich? Ein Kioskbesitzer bietet seinen Kunden Zeitungen und Zeitschriften an, um an den Einnahmen beteiligt zu werden. Wie logisch ist es dann, dass gerade dieser Kioskbesitzer nun im Netz eben für diese Tätigkeit bezahlen soll?

Wer ist denn nun der Ladendieb?

Wenn aber Google nicht der Ladendieb ist – wer ist es dann? Der Leser, der schnell die Schlagzeilen überfliegt, aber die Zeitung nicht kauft? Schon wieder hinkt die Metapher – wenn ich als Leser Snippets überfliege, aber nicht darauf klicke oder gar ein Abo abschließe, nehme ich anderen Lesern nichts weg, wie es beim Ladendiebstahl wäre.

Aber lassen wir diese Reale-Welt-Analogie – sie funktioniert im Web nicht gut, weil digitale Güter eben anderen Bedingungen unterliegen als materielle. Also anders: Der Leser ist ein Ladendieb, weil er Inhalte liest, ohne dafür zu zahlen. Blättert er in der Ausgabe, liest alles durch und legt sie dann auf den Tresen zurück? Wohl kaum – denn in Google kann er keine Artikel lesen, sondern nur Snippets. Würde er den Link klicken und den Artikel lesen, wäre er im Angebot eines Verlags – und damit stände es dem Verlag frei, von ihm eine Gebühr zu verlangen oder anderweitig die Inhalte zu vermarkten.

Also ist der Leser auf Grund des Lesens einiger Schlagzeilen und Teaser ein Dieb. Moment mal: Kann ich einen Leser, der die Schlagzeilen und Teaser liest, dann aber nicht die Ausgabe kauft, ernsthaft als Ladendieb bezeichnen? Oder ist es eher so, dass dieser Leser einfach ein potenzieller Käufer ist, der sich dann aber gegen einen Kauf entschieden hat, weil ihn die Inhalte nicht überzeugen? Welches Leser-Bild spricht dann aus einer solchen Aussage, wenn einem ein Interessent als Dieb erscheint? Jedenfalls keines, das gegenseitiges Verständnis fördern könnte. Offenbaren die Ungereimtheiten in der Metapher also tiefe Probleme in dem Verhältnis zwischen den Beteiligten? Oder ist es doch einfach „nur“ eine unpassende Analogie?

Diskussionen unerwünscht?

Die Ladendieb-Analogie ist nur eines von vielen Beispielen, wie wenig fundiert beim Leistungsschutzrecht diskutiert wird – da gehen Analogien und Metaphern drunter und drüber, ohne ausformuliert oder gar hinterfragt zu werden. Und wenn man auf einen Andersdenkenden trifft, wird diesem halt mal schnell etwas unterstellt, z.B. er würde Ladendiebstahl unterstützen oder habe das Internet nicht verstanden oder würde den Wert journalistischer Arbeit nicht schätzen oder wäre sowieso dem Untergang geweiht. Oder soll hier gar nicht diskutiert werden?